Das Hinweisgeberschutzgesetz dient zur Meldung folgender Sachverhalte:
- Strafrechtliche Verstöße: Alle Handlungen, die nach deutschem Recht strafbar sind (z. B. Betrug, Bestechung, Diebstahl, Korruption im Betrieb, sexuelle Belästigung).
- Ordnungswidrigkeiten: Verstöße, die Leben, Leib, Gesundheit oder die Rechte von Beschäftigten und deren Vertretungen schützen (z. B. Verstöße gegen den Arbeitsschutz oder das Mindestlohngesetz).
Für Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz nutze bitte diese Adresse. Hier können Sachverhalte anonym gemeldet werden, sofern die Kontaktdaten nicht freiwillig angegeben werden.